Sitzungsberichte: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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  • Netze BW GmbH
  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH
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datenschutz@netze-bw.de

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Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25.10.2022

icon.crdate26.10.2022

Hauptthema war Bebauungsplan "Unterdettinger Weg" - Aufstellungsbeschluss und Beschluss des Vorentwurfs

Baugesuche

Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Aufstockung, Einbau von weiteren Wohneinheiten und Neubau eines Carports in Kirchberg, Mozartstraße 1, Flst. 1997/2 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bebauungsplan „Unterdettinger Weg“ - Aufstellungsbeschluss, Beschluss des Vorentwurfs und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung

Die Familie Stefan Härle (Unterdettinger Weg 24) betreibt seit einigen Jahren ergänzend zum landwirtschaftlichen Betrieb eine Entspelzungsanlage für Dinkel. Dinkel kann nicht wie andere Getreidesorten in einfacher Art und Weise durch einen Dreschvorgang von der Fruchthülse, der Spelze, getrennt werden, da die Spelze sehr fest auf dem Korn sitzt. Eine spezielle Dinkelschälmaschine trennt in einem schonenden Verfahren das Dinkelkorn von seiner Schale. In dieser Anlage wird neben Dinkel aus Eigenanbau auch der von Landwirten aus der näheren Umgebung gespelzt, bevor er an umliegende Mühlen geliefert und dort weiterverarbeitet werden kann. Nachdem es in der Region nur wenige solcher Entspelzungsanlagen gibt und die Nachfrage an Dinkelprodukten zunimmt, stößt die Familie Härle zunehmend an Kapazitätsgrenzen und benötigt Hallen, in denen der Dinkel sachgerecht trocken (zwischen)gelagert werden kann. Nach Vorabstimmungen mit dem Landratsamt ist eine Privilegierung gemäß §35 BauGB nicht möglich. Um den planungsrechtlichen Rahmen zu schaffen ist vielmehr ein Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan mit Flächennutzungsplanänderung) erforderlich. Zwischenzeitlich haben Gespräche und Abstimmungen zwischen der Gemeinde, dem Auftraggeber (Fam. Härle), dem Planungsbüro (LARS consult) sowie dem Landratsamt Biberach (Bauamt/Amt für Landwirtschaft) stattgefunden. Es wurde vereinbart, dass die beste Lösung, um die Nutzungskombination zwischen Wohnen, Landwirtschaft und gewerblichem Zuerwerb dauerhaft planungsrechtlich zu sichern die Ausweisung eines Dorfgebietes (MD) gem. §5 BauNVO wäre. Ein Augenmerk wurde hierbei auch auf die umgebenden Bestandsnutzungen gelegt. Um ein Dorfgebiet auszuweisen ist es erforderlich, dass (mindestens) eine landwirtschaftliche Hofstelle im Geltungsbereich liegt. Aus diesem Grund wurde von Seiten des Planungsbüros (in Abstimmung mit dem LRA) vorgeschlagen, den Bereich der bestehenden Hofstelle bis zur Einmündung Unterdettinger Weg mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes miteinzubeziehen. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt rund 3,25 ha und ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.

Der Bebauungsplan ist somit zweigeteilt: in einen nördlichen Bereich, welcher lediglich die Art der baulichen Nutzung regelt (einfacher Bebauungsplan) und in einen südlichen Bereich (qualifizierter Bebauungsplan), welcher die zukünftige bauliche Entwicklung in den bislang unbebauten Bereichen im südlichen Anschluss an die Hofstelle Härle steuert.

Nachdem das neu überplante Areal im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (=FNP) des GVV Illertal bislang als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt ist, ist im Zuge des gegenständlichen Bauleitplanverfahrens auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese wurde vom Gemeinderat bereits beschlossen und der Antrag liegt dem GVV bereits vor; sie soll in die in Aufstellung befindliche 5. Änderung des FNP integriert werden. Der GVV hat in seiner Sitzung am 20.10.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des FNP gefasst. Eine Flächenkompensation durch die Gemeinde erscheint nicht erforderlich. Frau Knupfer vom Büro LARS consult stellt den Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung „Unterdettinger Weg“, bestehend aus Planzeichnung und Satzung mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 25.10.2022, vor. Begründung und Umweltbericht werden nach erfolgter Beschlussfassung des Gemeinderats vollumfänglich ausgearbeitet und zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung den Planunterlagen durch das Büro LARS consult beigelegt. Nachdem es sich um einen projektbezogenen Bebauungsplan handelt sind die Planungskosten vom Eigentümer (Fam. Härle) zu tragen. Die Kostenübernahme sowie die Übernahme des Ausgleichserfordernisses sind in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Auftraggeber zu regeln.

Folgende Beschlüsse werden je einstimmig gefasst:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Unterdettinger Weg“.
  2. Der Gemeinderat beschließt nach Erörterung und Beratung den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Unterdettinger Weg“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften sowie Begründung und Umweltbericht -vorbehaltlich der Konkretisierung der Ausgleichsflächen - gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 25.10.2022.
  3. Das Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt den erforderlichen städtebaulichen Vertrag mit der Fam. Härle auszuarbeiten und abzuschließen.
 

Sozialstation

Die Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V. hat mit Schreiben vom 28.09.2022 die Gemeinde Kirchberg über eine anstehende Satzungsänderung informiert. Es ist als eine Art „Anhörung“ zu verstehen, da die bürgerliche Gemeinde selbst kein ordentliches Mitglied der Sozialstation ist. Es besteht aber eine Abmangel-Vereinbarung der Sozialstation mit den bürgerlichen Gemeinden aus dem Mitgliedergebiet. D.h. im Falle eines Verlustes übernehmen die bürgerlichen Gemeinden davon 75%. Dies war zuletzt für das Jahr 2012 nötig geworden. Die für 17.11.2022 geplante Satzungsänderung wird begrüßt.
 

Waldbewirtschaftungsplan 2023

Dem Forstamt Ochsenhausen obliegt im Auftrag der Gemeinde die Verwaltung des Gemeindewaldes. Dazu gehört auch die Erstellung des jährlichen Bewirtschaftungsplanes, in dem die Maßnahmen und die daraus resultierenden Einnahmen und Ausgaben aufgelistet sind. Nach Auskunft des Forstamtes werden die Einnahmen und Ausgaben mit je einem Volumen von ca. 13 TEUR sich wohl ausgleichen. Dem Waldwirtschaftsplan 2023 für den Gemeindewald wird zugestimmt und entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2023 eingeplant.

 

Protokollangelegenheiten

Das öffentliche Protokoll vom 04.10.2022 wird genehmigt.

 

Bekanntgaben und Sonstiges

Sitzungsplan 2023

Der Gemeinderat erhält den Sitzungsplan für 2023.

Gutachterausschuss

Am Donnerstag, den 06. Oktober 2022 fand in Laupheim die jährliche Info-Veranstaltung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Östlicher Landkreis Biberach“ statt. Für die Gemeinde Kirchberg wurden im Jahr 2022 (Stand: 06.10.2022) bisher 3 Verkehrswertgutachten erstellt. Im gesamten Vorjahr 2021 waren es 2 Stück. Aufgrund der kommenden Umsatzsteuerpflicht ab 1.1.23 wurde die Gutachterausschussgebührenordnung angepasst. Die für die Grundsteuerreform benötigten Bodenrichtwertzonen wurden fristgerecht ermittelt, veröffentlicht und an BORIS-BW übermittelt.

Hochwasserschutz Iller Sinningen

Ab 26.10.22 wird noch abschließend die Straße asphaltiert, dann ist die Baumaßname grundlegend fertiggestellt. Am 07.11.22 ist Abnahme.

Gehweg Goethestraße

Die nötigen Nacharbeiten wurden am 25.10.2022 von der ausführenden Firma erledigt.

Abbruch Teil I Hauptstr. 36/1

Am 25.10.2022 hat die Fa. Lämmle begonnen die zwei Holzstadel abzubrechen.

Flüchtlinge

Laut Landratsamt Biberach hat die Gemeinde Kirchberg aktuell noch 23 Flüchtlinge in Anschlussunterbringung aufzunehmen.

DSL-Ausbau

Information über den unerwarteten und nicht nachvollziehbaren Förderstopp „Graue Flecken-Programm“ zum 17.10.2022 durch den Bund.

Weihnachtsfeier

Die Gemeindeweihnachtsfeier für Angestellte und Gremien ist für Freitagabend, am 9. Dezember 2022 geplant.

 

Bürgerfrageviertelstunde

Ein Gewerbetreibender beklagt sich über nicht hinnehmbare Einschränkungen seiner Firmenzufahrt und bittet die Gemeinde dringend um Abhilfe. Frühere Maßnahmen hätten zwar eine Verbesserung erreicht, der Zustand sei aber immer noch schlecht.

Der Vorsitzende sagt zu, diese Thematik erneut zu prüfen um hier Verbesserungen erreichen zu können.