Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:Â Â Â Â Â Â Â 14:00 bis 18:00 Uhr
Â
sowie nach Vereinbarung

Â
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.11.2020 den Entwurf des Bebauungsplans „Reute II" in Sinningen und die dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründungen gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gemäß § 13b BauGB i.V. m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB werden der Bebauungsplan „Reute II" und die örtlichen Bauvorschriften im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Das Plangebiet liegt auf der Gemarkung Kirchberg und umfasst die Teilflächen der Flurstücke 3293, 3294, 3295, 3296, 3297, 3298 und 3283. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Â
Ziel und Zweck der Planung:
Die Gemeinde Kirchberg benötigt in Sinningen dringend die Bereitstellung von Wohnbauplätzen. In Sinningen besteht eine große Nachfrage nach Baugrundstücken. Die bisherigen Baugrundstücke des angrenzenden Baugebietes „Reute" sind schon alle verkauft. Sonstige gemeindliche Baugrundstücke stehen in Sinningen nicht zur Verfügung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen daher die Voraussetzungen zur Ausweisung von 24 Bauplätzen für Einfamilienhäuser geschaffen werden.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 03.11.2020 liegt in der Zeit vom
Â
Donnerstag, den 19.11.2020 bis einschließlich Montag, den 21.12.2020
Â
im Rathaus der Gemeinde Kirchberg, Hauptsraße 20, Zimmer 11 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr)
Â
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 03.11.2020 unter der folgenden Adresse im Internet eingesehen werden:
http://www.kirchberg-Iller.de.de
Gemäß § 13b i.V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Ebenso wurde nach § 13a Abs. 2 BauGB von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1BauGB und von einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Durch den Bebauungsplan werden keine Vorhaben ermöglicht die einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten bestehen nicht. Anhaltspunkte dass durch den Bebauungsplan Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung von schweren Unfällen zu beachten sind bestehen ebenso nicht.
Â
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitverfahrens eingewilligt. Über die Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung im Gemeinderat beraten und entschieden.
Parallel zur Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Â
Kirchberg, 10.11.2020
gez. Jochen Stuber
Bürgermeister
Â