Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:Â Â Â Â Â Â Â 14:00 bis 18:00 Uhr
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sowie nach Vereinbarung

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Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchberg a.d. Iller hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 gem. § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierung Kirchberg a.d. Iller "Holzimprägnierwerk" beschlossen.
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In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und ermittelt werden sollen.
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Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst ca. 7,04 ha und ist im Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 23.04.2020 abgegrenzt.
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Gemäß § 141 Abs. 3 des BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekanntgemacht.
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Durch die Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die NotwenÂdigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und ZuÂsammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonÂnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabÂsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.
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Die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Benutzung eines GrundÂstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten sowie ihre Beauftragten im UntersuÂchungsgebiet sind gem. § 138, Abs. 1 des BauGB verpflichtet, der Gemeinde Kirchberg a.d. Iller oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
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Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen ist die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart beauftragt.