Der Wasserzins und die Abwassergebühren werden vom Gemeinderat aufgrund einer Gebührenkalkulation festgesetzt. Die Wasserversorgungs- bzw. Abwasserbeiträge wurden aufgrund einer sogenannten "Globalberechnung" festgesetzt. All diese Sätze sind in der Wasserversorgungs- bzw. Abwassersatzung geregelt.
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